Der im April vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf aus dem Hause Dobrindt hatte Regeln für den Einsatz automatisierter Fahrsysteme aufgestellt. Mit der Annahme dieses Entwurfs wurde die Umsetzung des geänderten Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr (UNECE) beschlossen und Rechtssicherheit für den Einsatz automatisierter Fahrsysteme geschaffen.
Verantwortung soll weiter beim Fahrer liegen
Der Gesetzentwurf hätte den Weg frei machen sollen, damit automatisierte Fahrsysteme immer mehr Fahraufgaben selbstständig übernehmen können. Die Systeme für das automatisierte und vernetzte Fahren hätten demnach den technischen Regelungen der UNECE entsprechen und so gestaltet sein müssen, dass sie durch den Fahrer jederzeit übersteuert bzw. abgeschaltet werden können. Der Fahrer hätte weiter die Verantwortung getragen. Das neue Gesetz hätte Autofahrer und Autos mit Autopilot rechtlich gleichstellen sollen, sodass die Fahrer eines autonom fahrenden Fahrzeugs im Schadensfall nicht belangt würden. Dem hat Maas jetzt einen Riegel vorgeschoben. Wie das Handelsblatt berichtet lehnt Maas Pläne ab, Gesetze zugunsten autonom fahrender Fahrzeuge zu ändern. Juristen sehen keinen Grund, Haftungsfragen neu zu klären. Ob im Falle eines Unfalls der Fahrer oder das Fahrzeugsystem verantwortlich ist, sollen im Einzelfall die Gerichte klären.