Auto-Verbandskasten 2023: Die neue Norm, keine Nachrüstpflicht

Verbandskasten 2023
Das gilt für neue Verbandskästen – und das für die alten

Seit dem 1.2.2022 ist die DIN-Norm für Verbandskasten in Kraft (DIN 13164:2022), die neuen Verbandkästen enthalten als zusätzlichen Hygieneschutz zwei Mund-Nase-Masken. Am 1.2.2023 endete eine Übergangsfrist, ab diesem Zeitpunkt dürfen nur noch Verbandskästen verkauft werden, die der neuen Norm entsprechen.

Keine Austausch-Pflicht

Aber, was ist mit alten, noch nicht abgelaufenen Verbandskästen? Grundsätzlich gilt: Es gibt keine Nachrüstpflicht oder Austauschpflicht für die Verbandskästen nach der bisherigen Norm DIN 13164 Januar 1998 sowie DIN 13164 Januar 2014. Die Ausnahme: Der Verbandskasten oder die Inhalte sind abgelaufen. Sowohl auf dem Kasten, als auch auf den einzelnen Materialien sind Ablaufdaten aufgedruckt.

In den neuen Verbandskästen sind nicht nur zwei staubsicher verpackte OP-Masken enthalten. Weiterhin ändert sich auch die Zusammensetzung. Entsprechend ist nur noch ein Dreieckstuch vorgeschrieben, das Verbandstuch (40 x 60 cm) wurde ersatzlos gestrichen.

Fehlt Erste-Hilfe-Material oder ist es abgelaufen, riskieren Autofahrer- und fahrerinnen bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarngeld von bis zu zehn Euro. Wird bei der Hauptuntersuchung außerdem festgestellt, dass der Verbandskasten unvollständig ist, Produkte abgelaufen sind oder komplett fehlen, liegt ein geringer Mangel vor.