Seit Jahresbeginn können Autofahrer und gewissen Auflagen leicht den Sprung in den Sattel eines 125er Zweirads schaffen. Möglich macht dies die seit dem 31. Dezember 2019 in Kraft getretene Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung. Wer seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnisklasse B besitzt, mindestens 25 Jahre alt ist und eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden absolviert, kann auf eine 125er steigen. Im Führerschein wird die Berechtigung mit der Schlüsselzahl 196 – dem sogenannten B196-Schein – dokumentiert.

Dieser B196-Schein scheint sehr gefragt zu sein, wie aus Zahlen des Kraftfahrtbundesamts (KBA) in Flensburg hervorgeht. Allein in den ersten sechs Monaten nach in Kraft treten der Neuregelung, wurden im Zentralen Fahrerlaubnisregister des KBA bundesweit bereits etwa 27.000 entsprechende Berechtigungen eingetragen. Auch die Zweirad-Neuzulassungen tragen diesem Trend Rechnung. Die Leichtkrafträder mit 125 cm³ Hubraum legen in den ersten neun Monaten das Jahres gegenüber 2019 um 63,5 Prozent auf 28.255 Neuzulassungen zu. Leichtkraftroller legen sogar um 93,3 Prozent zu und erreichen 23.815 Neuzulassungen in 2020. Zu beiden Boom-Segmenten dürften Auto-Umsteiger einen ordentlichen Anteil beisteuern.
Neu-Biker wohnen im Süden
Die meisten Auto-Umsteiger registriert das KBA für die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen. Auch unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl dieser Länder zeigen sich hier die höchsten Werte mit mehr als 75 Berechtigungen pro 100.000 Einwohner. Im Saarland meldet mit 82 B196-Bescheinigungen pro 100.000 Einwohner den höchsten Wert.
In Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wurde mit bis zu 45 B196-Bescheinigungen pro 100.000 Einwohner im ersten Halbjahr 2020 von der Möglichkeit weniger Gebrauch gemacht.
Besonders Männer zeigen großes Interesse an der B196-Bescheinigung. Ihr Anteil liegt bei satten 82 Prozent. Die meisten Autofahrer, die mit einer B196-Bescheinigung auf eine 125er steigen waren im Durchschnitt zwischen 45 und 60 Jahre alt. Die klassischen Neu-Biker sind also Männer mittleren Alters.
Die B196-Bescheinigung erlaubt nur das Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (15 PS), bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Eine Erweiterung auf die Klasse A2 ist damit nicht möglich. Im Ausland dürfen Leichtkrafträder mit dieser Berechtigung nicht geführt werden.