Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) will Schausteller fortan von Sonn- und Feiertagsfahrverboten für Lkw befreien. Damit bekenne sich das BMVi zu Brauchtum und Tradition. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer ist nämlich sehr daran gelegen, dass die Bürger pünktlich zu Glühwein, gebrannten Mandeln und Riesenrädern kommen. Klingt komisch? In einer offiziellen Pressemitteilung äußert sich der Minister wie folgt:
„Wir bauen damit Bürokratie ab – und stärken die Marktkaufleute und Schausteller. (...) Wir sorgen dafür, dass rund 10.000 Volksfeste und 3.000 Weihnachstmärkte in Deutschland pünktlich eröffnet werden können.“
Es geht nicht um mobile Zapfanlagen
Hintergrund ist folgender: Bislang mussten Schausteller, die ihre Attraktionen per Lkw transportieren, bei den Länderbehörden eine Sondergenehmigung für die freie Fahrt an Sonn- und Feiertagen beantragen. Ein bürokratischer Aufwand war das deshalb, weil viele Feste sich auf Sonn- und Feiertage konzentrieren.
Mobile Verkaufsstände, also Fahrzeuge bei denen etwa eine Zapfanlage oder eine Popcornmaschine zum Inventar gehört, sind damit übrigens nicht gemeint – die waren bereits von den Fahrverboten ausgenommen. Vielleicht eine Erklärung dafür, dass man auf vielen Volksfesten den Eindruck hatte, es gäbe nur Essens- und Getränkestände. Mit der neuen Regelung wolle das BMVI eine Gleichbehandlung aller Schausteller erzielen. Beschlossene Sache ist das allerdings noch nicht. Aktuell liegt lediglich der entsprechende Entwurf vor.