Die Schreiben beziehen sich auf Geschwindigkeitsverstöße auf einer Straße, die auf der Baleareninsel jedoch nicht existiert. Die Zeitung zitiert ein Ehepaar aus Trier, das im Februar 2025 einen Mietwagen der Firma Goldcar genutzt hatte. Kurz darauf flatterte ein Bußgeldbescheid über 200 Euro wegen eines angeblichen Tempoverstoßes ins Haus. Die Geschwindigkeit soll dabei 76 km/h auf einer auf 50 km/h begrenzten Straße betragen haben. Auffällig: Der Vorfall soll sich auf der Straße M-404 ereignet haben – einer Strecke, die es auf Mallorca gar nicht gibt.
"Wir haben uns sehr gewundert, weil wir an diesem Tag das Auto gar nicht benutzt hatten", so das Ehepaar gegenpber der Mallorca Zeitung. Der Bescheid enthielt jedoch sämtliche korrekten Daten: von der Ausweis- und Führerscheinnummer bis zur Adresse in Deutschland und den Angaben zum Mietwagen inklusive Kennzeichen. Erst ein Gespräch mit Freunden auf Mallorca brachte den entscheidenden Hinweis. "Uns wurde gesagt, dass bei echten Bescheiden aus Spanien immer ein Hinweis auf den Rabattsatz bei schneller Zahlung enthalten ist. Der fehlte hier", so die Betroffenen.
Straße M-404 existiert nicht auf Mallorca
Zudem war das beigefügte Blitzerfoto von schlechter Qualität – das Kennzeichen war darauf nicht zu erkennen. Entscheidend war letztlich die Recherche zur angegebenen Straße. Die Bezeichnung M-404 verweist auf eine Strecke im Süden der Autonomen Gemeinschaft Madrid. Straßen auf Mallorca beginnen dagegen mit "Ma" (für "Mallorca") oder seltener mit "PM" (für "Palma de Mallorca").
Das Ehepaar aus Trier waren wohl nicht die einzigen Urlauber, die angeschrieben wurden. In einem Forum fanden sich zahlreiche ähnliche Erfahrungsberichte, ebenfalls in Zusammenhang mit dem Mietwagenanbieter. Auch bei der Mallorca Zeitung meldete sich ein weiterer deutscher Kunde mit fast identischem Vorfall.
Nach Rücksprache mit der spanischen Verkehrsbehörde DGT erhielten die Urlauber eine eindeutige Antwort: "Es handelt sich um Betrug, nicht zahlen!" Auch der Mietwagenanbieter Goldcar riet nach interner Prüfung davon ab, den Betrag zu überweisen. Die örtliche Polizei in Palma verwies auf die Zuständigkeit der deutschen Polizei.
Goldcar bestätigt Problem – Ermittlungen laufen
Ein Sprecher von Goldcar bestätigte gegenüber der Mallorca Zeitung: "Wir sind uns des Problems bewusst, das lediglich eine sehr kleine Zahl von Kunden auf Mallorca betroffen hat." Das Unternehmen stehe in Kontakt mit den Behörden und kooperiere mit den laufenden polizeilichen Ermittlungen. Weitere Details nannte Goldcar nicht, um den Fortgang der Untersuchungen nicht zu gefährden.
Gleichzeitig betonte der Autovermieter, dass keine internen Daten weitergegeben worden seien. Kunden, die bereits Zahlungen geleistet haben, hätten den Betrag von Goldcar vollständig zurückerstattet bekommen.
Vorsicht bei Bußgeldbescheiden aus dem Ausland
Der Vorfall zeigt, dass auch im Ausland erhaltene Bußgeldbescheide genau geprüft werden sollten. Grundsätzlich ist es nicht ungewöhnlich, nach einem Aufenthalt in einem EU-Land einen Strafzettel per Post zu erhalten. Seit 2013 können Verstöße wie zu schnelles Fahren oder Falschparken innerhalb der EU grenzüberschreitend geahndet werden.
Allerdings müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein: Echtheit der Absenderadresse, klare Identifizierung des Verstoßes, einwandfreies Beweisfoto – und bei Bußgeldern aus Spanien üblicherweise ein Hinweis auf die Möglichkeit zur reduzierten Zahlung innerhalb von 20 Tagen.
Die Fotoshow zeigt die neuen Verkehrsschilder in Spanien.