Abschaltvorrichtung ist „Sachmangel“: BGH stärkt Kundeninteressen

Illegale Abschaltvorrichtung ist „Sachmangel“
:
BGH stärkt VW-Kundeninteressen

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Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat erstmals im VW-Abgasskandal Stellung bezogen und eine „vorläufige Rechtsauffassung“ veröffentlicht.

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Demnach ist die unzulässige Abschaltvorrichtung in VW-Diesel ein Sachmangel, da so die obersten Bundesrichter, die „Gefahr einer Betriebsuntersagung“ durch die zuständige Behörde bestehe. Die Veröffentlichung der BGH-Rechtsauffassung erfolgte, nachdem eine für Mittwoch (27.2.2019) angesetzte Verhandlung über die Klage eines VW-Kunden vom Oberlandesgericht Bamberg aufgehoben worden war (Az. VIII ZR 225/17).

Kosten für den Ersatz sind entscheidend

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Das BGH ist der Meinung, das die Auffassung des Berufungsgerichts „rechtsfehlerhaft“ sein könnte, da das OLG die Ersatzlieferung eines Neuwagens als „unmöglich“ eingestuft hatte, da der VW Tiguan der ersten Generation des Klägers nicht mehr hergestellt werde. Nach Meinung des höchsten Zivilgerichts seien die Kosten für einen Ersatz jedoch entscheidend.

Für Volkswagen gibt die BGH-Stellungnahme keine „konkreten Rückschlüsse für die Erfolgsaussichten von Nachlieferungsklagen im Allgemeinen und andern gewährleistungsrechtlichen Klagen.“ Die Äußerungen des Bundesgerichtshof seine vorläufig, auch lassen sich keine Aussichten von Klagen gegen die Volkswagen AG ableiten.

Verbraucherzentralen sehen Signalwirkung

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Nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) habe der Beschluss Signalwirkung auf die Musterfeststellungsklagen gegen Volkswagen. Die Verwendung der Abschalteinrichtung sein nun auch nach Auffassung des BGH nicht hinnehmbar. Der VZBV sowie der ADAC hatte 2018 Musterfeststellungsklage eingereicht, mehrere hundertausend Dieselbesitzer schlossen sich der Klage an, heißt es nach der Nachrichtenagentur AFP.

Für Aufsehen sorgt auch eine Klage des Rechtsdienstleisters Myright, der dem VW-Konzern unter anderem Betrug und sittenwidriges Verhalten vorwirft. Das Oberlandesgericht Braunschweig lehnte die Klage zwar am Dienstag (19.2.2019) ab, ließ aber die Revision vor dem BGH zu. Myright-Gründer Jan-Eike Andresen erklärte, so die AFP, der jetzt ergangene Hinweis des BGH gebe auch der Myright-Klage mit 45.000 Teilnehmern „weiteren Rückenwind“. Es sei nur noch eine Frage der Zeit, „bis die Verteidigung von VW zusammenbricht“, zeigte sich Andresen überzeugt.

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