Ratgeber: Wie Autoplanen zu Strafzetteln führen können

Sie verdecken Leuchten, Parkausweise etc.
Wie Autoplanen zu Knöllchen führen können

Paragraf 13 der Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt die "Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit". Er gibt klar vor, dass ein Parkschein "am oder im Fahrzeug von außen gut lesbar angebracht sein muss". Gleiches gilt für Parkscheiben und Bewohner-Parkausweise. Erhält man einen Strafzettel, weil die Parkberechtigung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Überwachungsbehörden nicht ersichtlich ist, drohen bis zu 50 Euro Bußgeld wegen Parkens ohne gültigen Parkschein.