Neue US-Gesetzgebung: Mehr Freiheiten für Kit Cars und Replikas

Neue US-Gesetzgebung
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Mehr Freiheiten für Kit Cars und Replikas

Superformance Corvette Grand Sport Racecar © Superformance

Ex-US-Präsident Barrack Obama hatte bereits 2015 jetzt ein neues Gesetz unterschrieben, das es Kleinserienherstellern einfacher macht Kit Cars und Replikas legal auf die US-Straßen zu bringen. Erst jetzt tritt das Gesetz wirklich in Kraft.

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Das Gesetz entbindet Kleinserienhersteller davon aktuelle Crashvorschriften erfüllen zu müssen, alle anderen Sicherheitsvorschriften (Bremsen, Beleuchtung, Reifen, und so weiter) bleiben erhalten. Zudem wurde das Thema Emissionsvorschriften neu geregelt.

Motoren müssen aktuelle Umweltauflagen erfüllen

Als Kleinserienhersteller gilt, wer im Jahr weniger als 5.000 Fahrzeuge produziert und bei der NHTSA als eigenständiger Hersteller geführt wird. Die Produktion von Replikas für den US-Markt ist auf maximal 325 Fahrzeuge im Jahr limitiert. Für die Replikas müssen die jeweiligen Hersteller im Besitz der Lizenzrechte für die Reproduktion sein. Das nachgebaute Modell muss dabei wenigstens 25 Jahre alt sein.

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Kit Cars und Replikas dürfen künftig nicht nur als Bausatz angeboten werden, sondern auch als Fertigfahrzeug mit Antriebsstrang. Dabei muss für den verbauten Motor/Antrieb ein aktuell gültiges "certificate of conformity" von der US-Umweltbehörde EPA nachgewiesen werden. Ist dieses vorhanden, so gilt das ganze Fahrzeug als legal. Im Gegenzug müssen die Kleinserienhersteller ihre Produktion lückenlos dokumentieren und die Unterlagen der NHTSA vorlegen.

Bereits seit 2011 kämpfte die SEMA-Vereinigung (Specialty Equipment Market Association) für solch eine Neuregelung. Im Dezember 2015 gab die Administration Obama dazu ihren Segen. Dennoch hat es über sechs weitere Jahre gedauert, bis das Gesetz jetzt endgültig in Kraft tritt.

Fazit

Die US-Gesetzgebung erlaubt jetzt den Nachbau von über 25 Jahren alten Autos, die auch legal am US-Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Die Hürden dafür sind aber hoch. Die Erbauer müssen eingetragener Hersteller sein, sie müssen die Lizenzrechte für den Nachbau besitzen und sie dürfen nur Antriebe verbauen, die den aktuellen Umweltauflagen genügen. Auch wenn diese Voraussetzungen alle erfüllt sind, darf der Nachbau maximal in einer Auflage von 325 Exemplaren gefertigt werden – als Kit Car oder Fertigfahrzeug.

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