Taxi-App Uber: Gericht verbietet Uber in ganz Deutschland

Taxi-App Uber
Verkehrsminister will Uber in Deutschland erlauben

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Mit der App Uber Pop lassen sich Mitfahrgelegenheiten per Smartphone buchen.

Fahrdienstvermittler wie Uber, bei denen Privatpersonen die Sitzplätze im eigenen Auto für Kunden anbieten, sind in Deutschland verboten. Das Personenbeförderungsgesetz sieht eine spezielle Ausbildung gewerblicher Fahrer vor.

Aus diesem Grund ist Uber in Deutschland nur eingeschränkt in München und Berlin am Start. In beiden Städten bieten Taxi- und Limousinenfahrdienste ihre Flotte auch über die Uber-App an, die Fahrer haben einen Personenbeförderungsschein.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hat jetzt gegenüber dem Nachrichtenmagazin Focus angekündigt, Fahrdienstvermittler auch in Deutschland zu erlauben. Bis zum Jahr 2021 sollen die entsprechenden Voraussetzungen in Form eines Gesetzesänderung geschaffen werden.

„Gerade auf dem Land können wir mit Fahrdiensten und Pooling-Systemen ganz neue Möglichkeiten, gerade für ältere Bewohner, schaffen“, sagte der Politiker dem Focus. „Ich bin gegen Verbote und Einschränkungen, ich bin für Anreize. Wir können beim Megathema Mobilität ja nicht einen Anbieter ausschließen.“

Gleichzeitig gab er zu bedenken, dass man auch weiterhin die Interessen des Taxi-Gewerbes berücksichtigen müsse.

Wie genau das Genehmigungsverfahren für Uber und Co. ablaufen soll und wie das Geschäft der Taxiunternehmer dabei geschützt werden kann, ist aktuell noch unklar.

Es dürfte kaum möglich sein, vermittelte Fahrten nur auf dem Land mit einer geringen Taxidichte anzubieten. Bei der Ausarbeitung der Ankündigungen durch den Minister bleibt für das Bundesverkehrsministerium also noch viel zu tun.