Mercedes-Parkassistent: Richtlinie erzwingt Downgrade

Mercedes-Parkassistent verliert Funktionen
Neue Richtlinie erzwingt Downgrade

Wer sich nicht auf seine Einparkfähigkeiten verlassen möchte, für den haben clevere Ingenieure schon vor Jahren den Einpark-Assistenten entwickelt. Dieser spürt mit seinen Sensoren am Fahrbahnrand geeignete quer oder längs zur Fahrbahn angeordnete Parklücken auf und lenkt dort auf Wunsch das Fahrzeug perfekt hinein. Auch Mercedes hat viele Modelle mit so einem gut funktionierenden aktiven Assistenten ausgeliefert – die Stuttgarter führen die Technik unter der Bezeichnung Parktronic in ihren Aufpreislisten. Jetzt kann ein Teil dieser Assistenten weniger als früher – oder sogar nur noch piepen.

Mercedes Parktronic
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Technik nach einem Richtlinien-Entwurf abgenommen

Der Entfall der Einpark-Funktionen hat nichts mit der Halbleiter-Krise zu tun – vielmehr hat hier die dynamische Entwicklung von Systemen zum autonomen Fahren die grundlegenden Regelungen zur Mercedes-Einparktechnik überholt. Wie Mercedes-Verantwortliche auf Anfrage von auto motor und sport mitgeteilt haben, verbaut der Hersteller den aktuellen Einpark-Assistenten seit 2017. Das System ist auf Basis eines Entwurfs der UN-ECE-R79-Richtlinie vom September 2016 zertifiziert. UN ECE steht für United Nations Economic Commission for Europe (Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa) – die Kommission regelt unter anderem die von den entsprechenden Vertragsparteien anerkannten Typgenehmigungen für Rad-Straßenfahrzeuge. Die Betonung bei der Zertifizierung liegt hier auf "Entwurf" – die Regelung war noch nicht abschließend geklärt. Mercedes hat seinerzeit gemeinsam mit dem TÜV-Rheinland den Funktionsumfang seiner Technik bewertet – danach hat der TÜV das Technikpaket abgenommen. Was allerdings nicht kam, war die erwartete Ratifizierung der UN-ECE-Richtlinie.

Mercedes Parktronic
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Richtlinien-Überarbeitung während Auslieferung

Die UN ECE R79 regelt die "Einheitlichen Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich der Lenkanlage". Damit sind auch automatische Spurwechsel und ein automatischer Nothalt auf dem Seitenstreifen oder am Fahrbahnrand gemeint. Automatische Spurwechsel waren grundsätzlich verboten, die einzelnen Regierungen der EU-Länder konnten aber Ausnahmen von diesem Verbot beschließen – in Deutschland galt so eine Ausnahme. Nach Vorfällen mit dem Versagen von Teslas seinerzeit "Autopilot" genanntem Assistenzsystem-Paket rückte das Bundesverkehrsministerium von dieser Ausnahme ab. Vom Ende der Ausnahme war auch das automatische Einparken längs zur Fahrbahn betroffen. Auf einmal war eine Überarbeitung der noch nicht ratifizierten UN-ECE-R79-Richtlinie nötig. Mit der Neufassung der Richtlinie vom April 2021 konnte die Längsparkfunktion der aktiven Parktronic dann erhalten bleiben – allerdings unter dem Einsatz eines neuen Sensorsets.

Mercedes Parktronic
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Viele Baureihen betroffen

Die Mercedes-Ingenieure betonen, dass mit der Neufassung der UN ECE R79 die meisten Funktionen der Parktronic erhalten bleiben. Allerdings nicht bei allen Baureihen: Die Längspark-Funktion geht bei den Modellen der Kompaktklasse (A- und B-Klasse mit allen ihren Derivaten) bei C-Klasse Cabrio und Coupé sowie bei GLC, EQC, CLS, AMG GT, GLE und GLS verloren. Noch härter sind Kunden der G-Klasse betroffen: Dort bleibt nur die Warnfunktion der Parktronic erhalten – das System erzeugt also ein Piepen, wenn die Sensoren ein Hindernis erkennen, mehr kann es nicht.

Für Betroffene verweist der Hersteller auf individuelle Regelungen zwischen Händler und Kunden.

Mercedes G-Klasse designo manufaktur Edition
Daimler

Komplette Lösung bis Mitte 2022

Seit Mitte 2020 verbaut Mercedes neue Sensorsets, was Bestandsfahrzeugen nicht hilft – bis Mitte 2022 sollen diese Sets auf fast alle Baureihen ausgerollt sein, womit auch die Längsparkfunktion laut Mercedes wieder bei nahezu allen Modellen verfügbar wäre.