Auf Space Florida’s Launch and Landing Facility landeten bis zur Einstellung des Shuttleprogramms durch die US-Weltraumbehörde NASA im Jahr 2011 Space Shuttles. Die Landebahn gehört zum John F. Kennedy Space Center (KSC), das im Norden der Halbinsel Merritt Island im US-Bundesstaat Florida liegt. Die Betonstrecke mit einem extrem hohen Reibwert ist 4,5 Kilometer lang, wobei an jedem Ende nochmal 305 Meter glatte Asphaltstrecken als Auslaufzonen hinzukommen, was eine Gesamtlänge von rund 5,1 Kilometer ergibt. Ihre Breite beträgt 91 Meter und sie ist in der Mitte über 40 Zentimeter dick.

Johnny Bohmer setzt auf High Speed
2015 übernahm Space Florida, eine Behörde des US-Bundesstaates Florida, die ehemalige Space-Shuttle-Landebahn und änderte 2019 deren Namen in Launch and Landing Facility (LLF). Die Behörde vermietet die Anlage aktuell an Firmen, die Raketenstufen testen, an Autohersteller, die Aerodynamik-Versuche durchführen und an NASCAR-Teams, die hier ihre Fahrzeuge prüfen. Und auch der US-Auto- und Motorrad-Rennfahrer Johnny Bohmer weiß dieses Stück solide Hochgeschwindigkeits-Strecke zu schätzen – bereits 2009 schloss er mit der NASA einen Vertrag, der es ihm erlaubte, auf der Landebahn Fahrzeuge zu testen. Seitdem ist sein Johnny Bohmer Proving Ground dafür bekannt, dass man auf ihm mindestens 200 mph (Meilen pro Stunde), also 322 km/h fährt.

Über 400 km/h
Zu den schnellsten Fahrten unter der Regie von Johnny Bohmer gehörten 2018 die Fahrt mit einem Bugatti Chiron (420 km/h), 2019 mit einem McLaren Speedtail (402 km/h) und mit einer elektrischen Corvette GXE von Genovation (341 km/h). Bohmer selbst ließ es mit seinem aufgemotzten Ford GT richtig krachen: Er war 455 km/h schnell.

Ernsthafte Voraussetzungen
Wer bei Bohmer fahren will, muss seine eigene Sicherheitsausrüstung inklusive feuerfester Rennkleidung plus zertifiziertem Helm mitbringen. Außerdem sind viele Formulare auszufüllen und das mitgebrachte Fahrzeug muss eine technische Inspektion überstehen. Da die Einrichtung einer Behörde gehört, erfolgt auch eine Überprüfung, ob der Schnellfahrwillige nicht auf einer Liste mit unter Beobachtung stehenden Terroristen auftaucht.

Wer die Voraussetzungen erfüllt, muss Johnny Bohmer nur noch von seinen guten Absichten überzeugen. Unbedingter Wunsch nach schnellem Fahren ist eine gute Basis. Wer dann noch glaubhaft darstellen kann, dass er an der Weiterentwicklung der Längsdynamik von Fahrzeugen arbeitet, muss nur noch die Nutzungsgebühr entrichten – die bemisst sich am Umfang des geplanten Testprogramms.