Fehlende Rechtsgrundlage: Audi A8 fährt nicht teilautonom

Automatisiertes Fahren nach Level 3
Audi stoppt Pläne für teilautonomen A8

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Als im Sommer 2017 die vierte Generation des Audi A8 vorgestellt wurde, sollte die Oberklasselimousine den Slogan "Vorsprung durch Technik" wieder mit neuem Leben füllen. Als erstes Serienauto weltweit war das Modell für autonomes Fahren nach Level 3 bereit.

Darunter versteht man zum Beispiel einen Autobahnassistenten, bei dem der Fahrer seine Aufmerksamkeit anderen Dingen zuwenden kann. Das Fahrzeug übernimmt nicht nur die Einhaltung der Geschwindigkeit und den Abstand zum Vordermann vollautomatisch, sondern wechselt auch die Spur über Überholvorgänge selbsttätig.

Bislang wurde aber noch kein Audi A8 mit entsprechend freigeschalteter Software ausgeliefert. Der Grund liegt in den fehlenden rechtlichen Grundlagen. Nach einer anfänglichen Euphorie, auch in der Politik, gibt es bis heute noch keine Regelungen zum Einsatz automatisierter Fahrfunktionen im öffentlichen Straßenverkehr.

Der Konzern arbeitet weiter am autonomen Fahren

"Wir werden den Staupiloten in seiner ursprünglich geplanten Level-3-Serienfunktion in der derzeitigen Modellgeneration des Audi A8 nicht mehr auf der Straße sehen", erklärt Christian Hartmann, bei Audi Sprecher für automatisiertes Fahren. "Wir befinden uns bei der Homologation einer automatisierten Fahrfunktion noch immer in einem Wechselspiel zwischen Erkenntnissen aus der Erprobung und einer nach wie vor fehlenden gesetzlichen Regelung."

Aufgrund der Ungewissheit möchte der Hersteller keine zusätzlichen Entwicklungskosten in das Projekt investieren, da der Lebenszyklus der aktuellen A8-Baureihe schon zu weit fortgeschritten ist.

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Die bisherigen Erkenntnisse aus den Entwicklungsarbeiten zum automatisierten Fahren werden konzernweit innerhalb der "Car.Software"-Organisation für zukünftige Projekte eingesetzt. "Wir glauben nach wie vor an die Technologie des automatisierten Fahrens", führt Christian Hartmann aus.