Grundlage für Rückrufe ist das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz. Zur Benachrichtigung der Fahrzeugbesitzer ist meist die Unterstützung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) erforderlich, da dieser Behörde der Name und die Anschrift des aktuellen Halters bekannt sind. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Rückrufen beheben die Hersteller kleinere Mängel oftmals ohne wissen den Kunden in sogenannten Serviceaktionen. Diese stillen Rückrufe erfolgen in der Regel im Rahmen einer Inspektion und sind wie die offiziellen Rückrufe für den Kunden kostenlos.
Rückrufaktion
Rückrufaktionen sind aktive Maßnahmen der Autohersteller und Importeure zur Abwendung von Personen- oder Sachschäden durch fehlerhafte Produkte. Aus diesem Grund betreffen Rückrufaktionen in der Regel nur Mängel an sicherheitsrelevanten Bauteilen.
