Nach einem Bericht von auto motor und sport halten diese Teile heute rund 250.000 Kilometer und damit ein ganzes Autoleben lang, wenn der Halter regelmäßig das Motoröl und andere wichtige Schmierstoffe wie Getriebeöl sowie die Filter wechselt.
"Grundsätzlich sollten Personenwagen zwischen zwölf und 14 Jahre oder 250.000 Kilometer halten – und zwar unabhängig von Fahrzeugklasse, Motor und Getriebe", sagt Carsten Graf, Technikexperte des ADAC auto motor und sport. Das gelte auch für die meisten Nebenaggregate wie Anlasser, Lichtmaschine, Turbolader und Pumpen. "Einen Unterschied zwischen Diesel- und Ottomotor gibt es bei modernen Fahrzeugen heutzutage kaum noch", so der Experte.
Auch Verschleißteile unterliegen der Gewährleistung
Selbst typische Verschleißteile halten heute dank höherer Qualität viel länger. So überlebt ein Auspuff inzwischen rund 100.000 Kilometer. Das müssen auch die Federn, Achsen und Buchsen schaffen. Eine Lebensdauer von 120.000 Kilometer erreichen üblicherweise die Zündkerzen – vor 20 Jahren noch undenkbar. 80.000 Kilometer beträgt die Lebensdauer von Kupplung, Dämpfern und Bremsen. Noch am schnellsten zu wechseln sind die Wischerblätter: Die sind in der Regel nach 15.000 Kilometern hinüber.
Sollten Verschleißteile deutlich früher schadhaft werden, rät der ADAC, sich mit seinem Händler in Verbindung zu setzen. "Generell unterliegen Verschleißteile wie alle anderen Ersatzteile einer vorgeschriebenen gesetzlichen Gewährleistung von mindestens einem Jahr", sagt Silvia Schattenkirchner, Leiterin Verbraucherschutz Recht beim ADAC.
Besonders gute Karten haben die Verbraucher, wenn der Schaden im ersten halben Jahr nach Kauf auftritt, weil dann die Beweislastumkehr gilt. Der Kunde muss dann nicht beweisen, dass der Fehler bereits von Anfang an vorgelegen hat. Nach sechs Monaten ändert sich die Beweislast zugunsten des Verkäufers. "Danach wird es für den Kunden schwierig, denn nun muss er beweisen, dass das Ersatzteil schon von Anfang an einen Sachmangel aufgewiesen hat", so die ADAC-Juristin.
Anders ist das, wenn eine Werkstatt das Verschleißteil eingebaut hat. Dann gilt mindestens ein Jahr Gewährleistung.