Der grüne Pfeil an der roten Ampel

Recht
Der grüne Pfeil

TechnikProfi_2022_03_1
Foto: Scholz, technikprofi

Zumindest hier und da. Inzwischen dürften auch die meisten Westler die Rechtslage um dieses kleine Schild kennen und die Vorteile zu schätzen wissen. Weit verbreitet ist es trotzdem nicht, in West-Berlin gibt es beispielsweise gerade mal 63 Grünpfeilschilder.

Zu unterscheiden sind die Grünpfeil-Schilder (Verkehrszeichen 720) und die Grünpfeil-Ampeln. Beide Ausführungen sind in § 37 der StVO geregelt: Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil. Das Lichtzeichen Grünpfeil an der Rot-Ampel sagt aus, dass der Verkehr nur in Richtung des Pfeils freigegeben ist. Anders beim Schild Grünpfeil. Hier muss das Kfz vor der Linie anhalten, drei Sekunden warten, und kann dann bei freier Straße rechts abbiegen, auch wenn die Ampel auf Rot steht. Das soll den Verkehrsfluss verbessern, was tatsächlich nachgewiesen ist. Es darf aber keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger oder Radfahrer vorliegen.

Verstöße gegen das Halten vor dem Abbiegen werden jedoch teuer, sofern einen die Polizei erwischt. Mit 70 Euro und einem Punkt in Flensburg ist man dabei. Kommt noch eine Gefährdung des Kreuzungsbereichs hinzu, wird das Bußgeld auf 100 Euro aufgestockt. Die durch das Überfahren eines Grünpfeil- oder Stopp-Schildes eventuell herbeigeführte Vorfahrtsverletzung stellt regelmäßig eine grobe Fahrlässigkeit nach § 61 des Versicherungsvertragsgesetz (VVG) dar. Unmaßgeblich ist dabei, ob das Schild vom Autofahrer übersehen oder ob er es verspätet wahrgenommen hat und der daraufhin eingeleitete Bremsversuch erfolglos verlief.

Härter zur Kasse werden die Fahranfänger gebeten, die sich in der Probezeit befinden. Die Verstöße erfolgen je nach Schwere jeweils in die Klassen A oder B. Eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre in Verbindung mit einem Aufbauseminar stehen zusätzlich zum Bußgeld dann an.