Vorschriften für Neuwagen: Was wäre die Welt ohne Regeln?

Vorschriften für Neuwagen
Was wäre die Welt ohne Regeln?

Schadstoffgrenzen sinken weiter

Die Abgasnorm geht ab September in die nächste Runde. Mit der neuen Stickoxidgrenze der Euro-6-Norm tun sich vor allem noch die Selbstzünder schwer.

Mit der neuen Euro-6-Abgasnorm werden die Grenzwerte für den Schadstoffausstoß von Neuwagen ab September noch einmal verschärft. Zwar dürfen noch bis einschließlich August 2015 Modelle mit Euro 5 neu zugelassen werden, die ihre Typprüfung vor dem diesjährigen Stichtag (1. September) hatten. Für alle Modelle, die später kommen, wie etwa den neuen VW Passat, gelten indes die neuen Grenzwerte.

Bereits heute gibt es aber zahlreiche Modelle und Motorvarianten auf dem Markt, die die künftigen Limits unterschreiten. Für Autos mit Ottomotor ändert sich durch die Umstellung von Euro 5 auf Euro 6 ohnehin vergleichsweise wenig. Für Selbstzünder sind die neuen Regelungen dagegen schärfer. Künftig dürfen sie deutlich weniger Stickoxide ausstoßen. Während bei der Euro-5-Norm die Grenze bei 180 mg pro Kilometer lag, lässt die Euro 6 nur noch 80 mg pro Kilometer zu. Bei Dieselmotoren fällt der technische Aufwand zur Senkung der Schadstoffe auf Euro-6-Niveau daher deutlich höher und damit teurer aus. Erste Auswirkungen auf das Modellangebot zeichnen sich bereits ab: So verzichten etwa Smart und Renault bei den Nachfolgern von Fortwo und Twingo auf Dieselmotoren. Einen finanziellen Anreiz für Euro-6-Käufer gibt es im Übrigen nicht mehr: Der einmalige Steuerbonus von 150 Euro galt nur bis Ende 2013.

ESP-Pflicht für Neuwagen

Die EU macht Ernst mit dem Anti-Schleuderprogramm. Ohne Fahrdynamikregelung wird ab 1. November kein Neuwagen mehr zugelassen.

Ob ESP, VSC, DSC oder DSTC. Die Technik, die dahintersteckt, ist im Grunde immer dieselbe: Über die Daten der ABS-, Lenkwinkel- und Beschleunigungssensoren im Fahrzeug wird überprüft, ob der Lenkwunsch des Fahrers auch mit der tatsächlichen Lenkrichtung des Autos übereinstimmt. Sobald die Werte zu sehr voneinander abweichen oder das Auto zu schleudern droht, greift die Elektronik ein und drosselt das Motormoment oder bremst, wenn nötig, einzelne Räder ab, um ein Über- oder Untersteuern des Wagens zu verhindern.

In der Mercedes S-Klasse kam ein solches System vor knapp 20 Jahren zum ersten Mal zum Einsatz und hielt nach dem Elchtest-Debakel der A-Klasse schnell in fast allen Segmenten Einzug. Seit Ende 2011 gehört die Technik dank eines EU-Beschlus ses für alle neuen Model le zum serienmäßigen Pflichtprogramm. Ab 1. November 2014 gilt die Regelung nun für alle neu zu gelassenen Fahrzeuge – auch wenn die Typprüfung schon Jahre zurückliegt. Deshalb dürfen selbst Oldies wie Land Rover Defender oder Lada Niva – beide seit Jahrzehnten kaum verändert – nicht mehr ohne die Fahrdynamikregelung angeboten werden, die Hersteller müssen nachrüsten.

Keine Neuzulassung mehr ohne RDKS

Für mehr Sicherheit und weniger CO2-Emissionen sollen künftig serienmäßige Reifendruck-Kontrollsysteme (RDKS) sorgen. Für einige Autos wird das ganz schön teuer.

In diesem Jahr wird der Wechsel auf Winterreifen für viele Autofahrer teuer. Eine EU-Verordnung schreibt ab dem 1. November bei allen Neufahrzeugen ein Reifendruck-Kontrollsystem vor. Ab diesem Zeitpunkt müssen auch deren Winterräder mit Reifendrucksensoren ausgerüstet sein. Aber auch bereits zugelassene Autos können betroffen sein – entscheidend ist das Datum der Typprüfung ab dem Stichtag 1. November 2012.

Das gilt zum Beispiel für Modelle wie Opel Adam oder Mercedes GLA, die noch vor November 2014 zugelassen werden. Auch sie müssen an ihren Winterrädern Drucksensoren vorweisen. So kann ein Standard-Winterradsatz statt 600 Euro mit Sensoren schnell über 1.000 Euro kosten. Günstiger ist es bei Autos mit indirekt messenden Systemen. Im Gegensatz zu den direkt messenden Techniken, die Druck- und Temperaturdaten via Funk ans Auto senden, erkennen die indirekten den nachlassenden Luftdruck über den schwindenden Abrollumfang des Reifens.