Korrekte Einstellung der Scheinwerfer beim Kfz

Werkstattpraxis
Gut sehen, wenig blenden

Für die meisten Kfz-Werkstätten ist das Überprüfen und Einstellen der Scheinwerfer reine Routine. Doch gerade bei Arbeiten, die täglich erledigt werden, besteht die Gefahr, dass sich Fehler einschleichen, die zu einem falschen Arbeitsergebnis führen. Das ist besonders beim Einstellen der Scheinwerfer riskant. Stehen sie zu tief, fehlen dem Autofahrer bei Dunkelheit vielleicht die entscheidenden Meter Sicht, um einem Hindernis auszuweichen oder zum Stehen zu kommen. Sind die Scheinwerfer zu hoch eingestellt, blenden sie entgegenkommende und vorausfahrende Fahrzeuge, was ebenfalls ein Sicherheitsrisiko darstellt.

Prüfvoraussetzungen

Die gesetzlichen Vorgaben für das korrekte Einstellen der Fahrzeugscheinwerfer sind in der "Richtlinie für die Einstellung und die Prüfung von Scheinwerfern an Kraftfahrzeugen" verankert. Sie beschreibt wie das Fahrzeug vor der Prüfung zu konditionieren ist und wie die Scheinwerfer anhand der Hell-Dunkel-Grenze einzustellen sind.

So muss beim zu prüfenden Fahrzeug zunächst der Reifendruck überprüft und gegebenenfalls gemäß Herstellervorgaben korrigiert werden. Das Fahrzeug darf außerdem nicht beladen sein. Pkw sind jedoch mit einer Person oder 75 kg auf dem Fahrersitz zu belasten. Ferner ist das Fahrzeug nach dem Beladen einige Meter zu rollen, damit sich die Federn richtig setzen. Bei Fahrzeugen mit manueller Leuchtweitenregelung muss der Prüfer darauf achten, dass sich die Verstelleinrichtung in der Grundposition befindet. Bei automatischen Leuchtweiteregelsystemen ist deren Funktion zu prüfen (siehe Kasten). In den meisten Fällen müssen aktive Lichtsysteme per Diagnosegerät in die Einstellposition gebracht werden – und das nicht nur nach einer Unfallreparatur oder dem Austausch eines Scheinwerfers. Damit wird sichergestellt, dass sich der oder die Verstellmotoren in den Scheinwerfern in der Mittelposition befinden, so dass nach der Korrektur der Grundeinstellung genügend Regelweg in alle Richtungen zur Verfügung steht. Hierbei ist unbedingt die jeweilige Herstellervorschrift zu beachten.

Zudem ist das Fahrzeug auf eine ebene Fläche zu stellen. Für die Überprüfung der Scheinwerfereinstellung nach § 29 StVZO gibt es dafür genaue Angaben. Unebenheiten, Wölbungen, Neigungen und Vertiefungen am Scheinwerfereinstellplatz führen zwangsweise zu falschen Messergebnissen.

Einstellmaß "e" beachten

Für das Prüfen der Scheinwerfereinstellung sieht die Richtlinie eine helle, verstellbare und ebene Fläche vor, die in 10 m Entfernung vom Scheinwerfer senkrecht zur Standfläche des Fahrzeugs und rechtwinklig zur Fahrzeuglängsachse anzubringen ist.

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Linzing (1), Maha (3), Hella (1)

Auf der Fläche sind eine Zentralmarke und ein horizontaler Trennstrich anzubringen. Die Zentralmarke und die Mitte des Scheinwerfers müssen auf einer Achse liegen. Der Trennstrich ist auf die Höhe h einzustellen. Dieses Maß wird in Zentimeter angegeben und errechnet sich aus der Höhe des Scheinwerfermittelpunkts bezogen auf die Fahrzeugaufstandsfläche (H) abzüglich des Einstellmaßes e.

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Linzing (1), Maha (3), Hella (1)

Das Einstellmaß e wird meistens in Prozent angegeben. So bedeutet beispielsweise der Wert e = 1,2 %, dass der Trennstrich auf der Prüffläche um 12 cm unterhalb der Höhe des Scheinwerfermittelpunkts liegen muss.

Generell ist eine Neigung des Lichtkegels präzise definiert. Auf 10 m muss er um ein Prozent, also 0,1 m fallen. Liegt die Einbauhöhe der Glühlampe beispielsweise 0,7 m über der Fahrbahn, beträgt die maximal mögliche Reichweite dieses Scheinwerfers bei korrekter Einstellung 70 Meter. Eine Abweichung dieser Einstellung um 1° nach oben kann schon 20% mehr Licht auf die Straße bringen, erhöht aber dadurch die Blendgefahr beträchtlich. Aus diesen geometrischen Vorgaben wird auch deutlicht, dass ein Lichtkegel umso weiter reichen kann, je höher der Scheinwerfer über der Fahrbahn montiert ist. Klarer Vorteil für SUV, klarer Nachteil für Sportwagen.

Scheinwerfereinstellgerät ausrichten

Die von der Schweinwerfereinstell-Richtlinie vorgeschriebene Prüffläche ist allerdings aufgrund des Platzbedarfs und der meist ungünstigen Lichtverhältnisse nicht praxisgerecht. Deshalb kommen in Prüfhallen und Kfz-Werkstätten überwiegend Scheinwerfereinstellgeräte zum Einsatz, die mit Hilfe einer Linse den Lichtstrahl bündeln und auf eine im Gerät integrierte Prüftafel projezieren. Die Vorgaben für die Scheinwerfereinstellgeräte sind in der "Richtlinie für die Prüfung von Scheinwerfer-Einstell-Prüfgeräten" geregelt.

Das Scheinwerfereinstellgerät muss zum Prüfen der Scheinwerfereinstellung rechtwinklig zur Fahrzeuglängsachse ausgerichtet werden.

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Linzing (1), Maha (3), Hella (1)

Hierzu verfügen die meisten Geräte über einen Ausrichtspiegel mit einer längs verlaufenden Hilfslinie oder einen Strichlaser. Zum Ausrichten des Scheinwerfereinstellgeräts muss sich der Fachmann zwei symmetrische Bezugspunkte an der Fahrzeugfront aussuchen. Das können beispielsweise die Enden des Kotflügels oder markante Punkte an der Motorhaube sein. Lassen sich dort keine geeigneten Bezugspunkte finden, kann man auch unter der geöffnete Motorhaube danach suchen.

Scheinwerfereinstellung prüfen und korrigieren

Vor dem Prüfen der Scheinwerfereinstellung muss am Scheinwerfereinstellgerät das Maß "e" eingestellt werden.

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Linzing (1), Maha (3), Hella (1)

Dieser Wert ist meist am Gehäuse des Scheinwerfers zu finden. Bei Pkw-Scheinwerfern mit asymmetrischem Abblendlicht muss die Hell-Dunkel-Grenze links von der Mitte den Trennstrich auf der Prüftafel berühren. Der Schnittpunkt zwischen dem linken – möglichst waagerechten – und dem rechten ansteigenden Teil der Hell-Dunkel-Grenze (auch Knickpunkt genannt), muss auf der Senkrechten durch die Zentralmarke liegen. Die Lichtbündelmitte des Fernlichts ist exakt auf die Zentralmarke auszurichten. Nebelscheinwerfer und symmetrisches Abblendlicht sind so einzustellen, dass die höchste Stelle der Hell-Dunkel-Grenze den Trennstrich berührt und möglichst waagerecht verläuft.

Werkstattprofis sollten immer daran denken, dass nach einer Reparatur an der Fahrzeugfederung sowie bei Änderungen und Maßnahmen, welche die Scheinwerfereinstellung beeinflussen, die Scheinwerfer stets neu einzustellen sind. Dies empfiehlt sich auch beim Austausch einer Glühlampe.

Enge Prüftoleranzen

Bei der Prüfung der Scheinwerfereinstellung im Rahmen der Hauptuntersuchung gilt für Pkw in vertikaler Richtung eine maximale Abweichung von 0,25 Grad nach oben und unten. Für Lkw beträgt dieser Wert 1 Prozent nach oben und 0,5 Prozent nach unten. In horizontaler Richtung darf der Knickpunkt nicht mehr als 0,5 Prozent von der Senkrechten durch die Zentralmarke nach rechts oder links abweichen. Einige Fahrzeughersteller geben für die Scheinwerfereinstellung noch engere Toleranzgrenzen an. Sie betragen in vertikaler Richtung in vielen Fällen gerade mal 0,2 Prozent. Diese Toleranzwerte sollten auch bei der Inspektion oder beim kostenlosen Lichttest nicht überschritten werden.

Leuchtweitenregelung prüfen und instand setzen

Die Leuchtweitenregelung ist in Europa Pflicht. Sie hat die Aufgabe, die Scheinwerferneigung an den jeweiligen Beladungszustand anzupassen. Damit soll verhindert werden, dass der Gegenverkehr bei beladenem Fahrzeug geblendet wird. Bei Halogen-Scheinwerfern wird meist eine manuelle Regelung verwendet. Die Höhenverstellung der Scheinwerfer erfolgt über ein Einstellrad in der Nähe des Lichtschalters und elektromotorische Steller. Zudem gibt es automatische Leuchtweitenregelungssysteme, die den Neigungswinkel der Scheinwerfer mit Hilfe von Fahrzeugniveau-Sensoren automatisch an die Straßenlage des Fahrzeugs anpassen. Solche Systeme sind bei Xenon-Scheinwerfern (außer 25 Watt-Xenon) gesetzlich vorgeschrieben.

Werkstattprofis sollten bei jedem Lichttest die Leuchtweitenregelung prüfen. Hierzu ist das Fahrzeug unbeladen auf einer ebenen Fläche abzustellen. Anschließend wird das Scheinwerfereinstellgerät vor dem Auto ausgerichtet, das Abblendlicht eingeschaltet und die Lage der Hell-Dunkel-Grenze überprüft. Bei manuellen Systemen muss die Hell-Dunkel-Grenze beim Betätigen des Einstellrads nach unten oder oben wandern. Bei Fahrzeugen mit automatischer Leuchtweitenregelung muss das Heck belastet werden. Die Leuchtweitenregelung muss unverzüglich die Scheinwerferneigung nach unten korrigieren. Dies lässt sich auf dem Prüfschirm des Scheinwerfereinstellgeräts gut sehen. Bei einigen Fahrzeugmodellen funktioniert die Regelung allerdings nur im Fahrbetrieb.

Sollte bei der automatischen Leuchtweiteregelung kein Regelprozess wahrnehmbar sein, sind folgende Schritte erforderlich:

▶ Versorgungsspannung an den Stellmotoren, dem Steuergerät und den Fahrzeugniveau-Sensoren prüfen

▶ Fahrzeugniveau-Sensoren und Verbindungskabel auf Beschädigung und korrekte Einbauposition prüfen

▶ Messen der Sensorsignale mit Hilfe eines Oszilloskops

▶ Fehlerspeicher und Messwerte mit einem Diagnosetester auslesen.

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Linzing (1), Maha (3), Hella (1)

Mögliche Ausfallursachen der Leuchtweitenregelung sind:

▶ defekte Stellmotoren in den Scheinwerfern

▶ defekte Fahrzeugniveau-Sensoren

▶ Steuergerät wurde erneuert und nicht codiert

▶ fehlerhafte Grundeinstellung

▶ defektes Steuergerät

▶ unterbrochene Leitungen

▶ mechanische Beschädigungen.

Fazit

Die regelmäßige Kontrolle der Scheinwerfer durch die Werkstatt oder im Rahmen der Lichttestwochen in einem Prüfmobil des ADAC, gewährleistet allzeit gute Sicht und eine Sicherheit für den Fahrer des Kraftsfahrzeugs und auch für die anderen Fahrzeuglenker auf den Straßen.