Wie die Financial Times online berichtet, war Matthias Müller (damals oberster Produktmanager von Audi) schon 2006 darauf aufmerksam gemacht worden, dass etliche Diesel-Modelle des Konzerns Schwierigkeiten haben, die strengen US-NOx-Limits zu erfüllen. Die Klage des Generalstaatsanwalts des Staates New York Eric Schneiderman beziehe sich auf eine E-Mail, die beweise, dass Müller an entsprechenden Diskussionen von VW-Entwicklern beteiligt gewesen sei. Der Klage zufolge soll auch Martin Winterkorn, damals Audi-Chef, an diesen Gesprächen teilgenommen haben. Die Klage, so die Financial Times weiter, sei Teil etlicher Zivilklagen und werfe dem Konzern die Verletzung von Umweltgesetzen vor. In Summe könnten daraus bis zu 450 Millionen Dollar an Strafzahlungen resultieren.



Nicht viel im Vergleich zu den 16,2 Milliarden Euro, die der Konzern für die Folgen der Abgasaffäre zurückgestellt hat. Bemerkenswert ist allerdings, dass diesmal der aktuelle und der Ex-VW-Vorstandsvorsitzende explizit als Mitwisser zumindest der NOx-Problematik in den USA genannt werden.
Müller muss nicht vom Betrug gewusst haben
Allerdings, so die US-Website, unterstelle die Klage nicht, dass Müller vom Einsatz der betrügerischen Software (defeat device) gewusst oder ihn gar autorisiert habe. Sie geht vielmehr davon aus, dass ihm die ursprünglichen Herausforderungen für die Ingenieure, die Dieselmodelle in Einklang mit der US-Umweltgesetzgebung zu bringen, schon ganz zu Beginn zur Kenntnis gebracht worden waren. Ein Problem, das VW letztlich löste, indem man die betrügerische Software in Hunderttausende Fahrzeuge implementierte.
Die Diskussionen fokussierten sich offenbar darauf, wie die 3-Liter-Diesel-VW- und Audi-Modelle mit ungenügend großen Tanks für die Harnstofftanklösung AdBlue (die zur NOx-Reduzierung ins Abgas eingespritzt wird) ertüchtigt werden könnten, die Grenzwerte zu erfüllen. Die Klage behauptet, dass auch Martin Winterkorn auf dieses Problem aufmerksam gemacht worden war. Und zwar im Juli 2006.
Lieber Betrug als Entwicklungskosten
Die Klage stelle dann fest, dass Volkswagen und Audi letzten Endes beschlossen hätten, kein Geld und weitere Zeit zu investieren, um die Diesel-Autos nachzubessern, sondern stattdessen entschieden hätten, die betrügerische Software zu verwenden.
Die Klage gehe außerdem davon aus, dass VW-Angestellte im August 2016 von höherer Stelle der VW-Rechtsabteilunge angewiesen worden seien, belastendes Unterlagen zu vernichten, als klar war, dass der Skandal an die Öffentlichkeit gelangen werde.
Ein Chronik des VW-Abgasskandals finden Sie hier.