Diesen Vorstoß hat der ACO mit der Begründung abgelehnt, dass andernfalls das Balance of Performance-System um eine weitere Variable ergänzt und somit das Handling des Systems weiter kompliziert würde.
Das 2011er Reglement ist eine Art Vorstufe für das 2014er Reglement
"Wenn wir Leichtbau-LMP1 ohne Hybridantrieb zulassen würden, dann entfiele zudem der Anreiz für Hersteller, überhaupt Hybridantriebe für den Renneinsatz in Le Mans zu entwickeln", glaubt ACO-Sportdirektor Vincent Beaumesnil. "Außerdem haben wir das Basisgewicht von 900 Kilogramm bereits vor zwei Jahren angekündigt und viele Konstrukteure arbeiten schon an den neuen Autos. Da können wir als Veranstalter nicht sechs Monate vor Inkrafttreten der Regeln die Gewichte wieder ändern. Außerdem ist das 2011er Reglement ja eine Art Vorstufe für das 2014er Reglement, wenn der Gesamteffizienz der LMP1-Autos eine deutlich größere Rolle zukommen wird. Und ein Weg, diese Effizienz zu erreichen, sind fraglos Hybridantriebe. Also macht es keinen Sinn, im nächsten Jahr einen Gewichtsanreiz für die Vermeidung des Hybridantriebs zu schaffen."
Bei Volkswagen steht aktuell keine werksinterne Ablösung auf dem Programm
In diesem Zusammenhang wird auch immer deutlicher, dass Audi mittelfristig weiterhin mit einem LMP1-Prototypen in Le Mans an den Start gehen wird. Damit sind auch Gerüchte hinfällig, dass Porsche Audi in Le Mans ablösen könnte. Die Aufgabenverteilung der Motorsportaktivitäten im Volkswagen-Konzern ist weit von einer Entscheidung entfernt. Ein VW-Insider: "Diese Entscheidungen werden sicherlich noch ein oder zwei Jahre auf sich warten lassen." Die nächste Volkswageninterne Ablösung in Le Mans könnte dann sinnvollerweise erst mit dem nächsten Reglementwechsel im Jahr 2014 stattfinden, zumal Audi für das nächste Jahr auf einen radikalen Neuanfang setzt: Statt einem offenen LMP1 wird Audi auf ein geschlossenes Auto setzen, dazu ist der Wechsel von einem Dieseltriebwerk auf einen vierzylindrigen Turbomotor angedacht. Eine Amortisation des Entwicklungsaufwandes ist nur über einen Einsatzzeitraum von drei Jahren möglich.