Schumacher-Erpressung: Familie geht in Berufung

Prozess gegen Schumacher-Erpresser
Schumacher-Familie geht in Berufung

Der Erpressungsversuch gegen die Familie von Michael Schumacher hat hohe Wellen geschlagen. Über mehrere Monate haben die Behörden den genauen Tathergang ermittelt. Im Prozess wurden zahlreiche Zeugen vernommen. Mit der Verkündung der Urteile schien der Fall endlich abgeschlossen.

Das Amtsgericht Wuppertal hatte am 12. Februar die mit Spannung erwarteten Strafen gegen die drei Angeklagten ausgesprochen. Demnach wurde der Haupttäter wegen Erpressung zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Sein Sohn erhielt wegen Beihilfe eine Strafe von sechs Monaten auf Bewährung. Der dritte Angeklagte wurde zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.

Der Urteilsbegründung nach sah das Amtsgericht es als erwiesen an, dass ein ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter der Familie, Markus F., private Aufnahmen für die Erpressung entwendet hatte. Der 53-jährige Wülfrather soll bis März 2021 im Dienst der Familie Schumacher gestanden haben. In dieser Zeit sei er an Fotos gekommen, die er gegen einen fünfstelligen Bargeldbetrag verkauft haben soll.

Corinna & Gina-Maria Schumacher
Motorsport Images

Schneller Ermittlungserfolg

Bei den angebotenen Daten handelt es sich laut Staatsanwaltschaft um Festplatten und USB-Sticks mit Foto- und Video-Material von Michael Schumacher vor und nach seinem schweren Ski-Unfall im Jahr 2013. Bei dem Käufer soll es sich um einen 53-jährigen Mann aus Wuppertal handeln.

Im Juni 2024 habe es die ersten Erpresseranrufe bei der Schumacher-Familie gegeben. Der Anrufer forderte dabei die Zahlung von 15 Millionen Euro. Bei Nichterfüllung der Forderung wurde die Veröffentlichung der Fotos und Videos im Darknet angedroht.

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Die Schumacher-Familie war zum Schein auf die Verhandlungen eingegangen und forderte Proben des Materials per E-Mail zur Prüfung dessen Echtheit. Dafür hatte der Wuppertaler Käufer seinen mitbeschuldigten 30-jährigen Sohn mit der Bereitstellung einer nicht zurückverfolgbaren E-Mail-Adresse beauftragt.

Anklage wegen versuchter Erpressung

In der Zwischenzeit hatte die Familie des Rennfahrers bereits Strafanzeige in der Schweiz erstattet. Die Behörden konnten die Telefonnummer der Erpresseranrufe schnell nach Kassel zurückverfolgen. Die Ermittler informierten direkt die dortige Staatsanwaltschaft, die wiederum das Landeskriminalamt Hessen mit den Ermittlungen beauftragte.

Dabei kam heraus, dass die Tatverdächtigen aus Wuppertal stammen, woraufhin die Wuppertaler Staatsanwaltschaft das Verfahren übernahm. Bei der Durchsuchung der privaten Immobilien wurden private Dateien des Rennfahrers sichergestellt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft handelte es sich um insgesamt 900 Bilder, fast 600 Videos sowie Teile der digitalisierten Krankenakte von Michael Schumacher.

Gegen den Mann aus Wuppertal und seinen Sohn wurde schon Mitte Juni 2024 Haftbefehl erlassen. Noch am selben Tag nahm die Polizei die beiden Verdächtigen auf einem Supermarktplatz im hessischen Groß-Gerau fest. In der Anklage wurde dem 53-Jährigen versuchte Erpressung in einem besonders schweren Fall vorgeworfen.

Michael Schumacher - Formel 1 - 2012
Patrik Lundin via Getty Images

Milde Strafe für dritten Angeklagten

Das Strafmaß hierfür liegt zwischen einem und 15 Jahren Haft. Oberstaatsanwalt Tilman Baumert kündigte schon früh im Verfahren an, dass die Strafe gemildert werden könne, da es sich nur um einen Versuch handelte und die Erpressung am Ende nicht durchgezogen wurde. Beim Strafmaß, einer Freiheitsstrafe von drei Jahren, folgte die Richterin der Empfehlung der Staatsanwaltschaft.

Neben dem Sohn des Hauptangeklagten wurde auch einem ehemaligen Angestellten der Schumacher-Familie Beihilfe zur versuchten Erpressung vorgeworfen. Dazu kommt noch die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten. Während Vater und Sohn die Anklagepunkte weitgehend einräumten, bestritt der dritte Angeklagte jegliche Beteiligung an der Tat.

Das Gericht sah es jedoch als erwiesen an, dass er die privaten Videos und Fotos entwendet hatte. Sie zeigen den Rennfahrer nach seinem Skiunfall und teilweise im Krankenbett. Er kam mit einer zweijährigen Strafe zur Bewährung zunächst relativ glimpflich davon. Dieses Urteil gegen den dritten Täter traf allerdings auf wenig Verständnis bei den Opfern. Deshalb hat die Familie jetzt Berufung eingelegt.

Corinna & Gina Schumacher - Motorworld Köln - 2022
Andreas Rentz via Getty Images

Härtere Strafe nach Berufung?

"Wir haben Berufung eingelegt gegen das in unseren Augen viel zu milde Urteil für Herrn F.", bestätigte Corinna Schumacher. "In meinen Augen war er der Drahtzieher hinter dieser Sache. Am meisten schockiert mich immer noch der massive Vertrauensmissbrauch. Er sollte dafür eine Strafe bekommen, die eventuelle Nachahmer abschreckt."

Die Schumacher-Familie fordert, dass der Dieb der sensiblen Daten nicht nur wegen Beihilfe verurteilt wird, sondern eine angemessene Strafe wegen seiner Mittäterschaft bekommt. Der Fall muss nun also erneut verhandelt werden.

Der Anwalt der Schumacher-Familie erwähnte während seines Plädoyers außerdem noch das Verschwinden einer gestohlenen Festplatte mit wichtigen Bildern und Unterlagen. Bis heute sei unklar, wo sich dieses Beweismittel befindet. Deshalb ist die Sorge der Familie groß, dass die darauf gespeicherten Inhalte noch immer als Druckmittel genutzt werden könnten.

Michael Schumacher - 2014
Motorsport Images

Nicht der erste Erpressungsversuch

Es handelt sich nicht um den ersten Erpressungsversuch gegen die Familie Schumacher. 2016 hatte ein Mann eine E-Mail an Ehefrau Corinna Schumacher geschickt, in der er drohte, den beiden Kindern Mick und Gina-Maria etwas anzutun. Es wurden 900.000 Euro gefordert.

Die Ermittler hatten damals jedoch leichtes Spiel, weil der Erpresser bei seiner stümperhaften Tat die eigene Bankverbindung für die Überweisung des Geldes angegeben hatte. Er wurde entsprechend schnell festgenommen und 2017 angeklagt. Wegen versuchter gewerbsmäßiger Erpressung wurde er zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Dazu kam noch eine Geldstrafe in Höhe von 4.500 Euro sowie Sozialstunden und eine Therapie.