Europäische Emissionsgrenzwerte
Seit ihrer Einführung im Jahr 1992 wurden die Emissionsgrenzwerte in der Europäischen Union stufenweise verschärft. Ab Herbst 2015 müssen alle neuen Pkw die Euro 6 erfüllen. Um die Luftschadstoffe zu reduzieren, hat die EU verschiedene Richtlinien und Verordnungen erlassen, in denen die Grenzwerte und Prüfprozeduren für Emissionen und Verdunstungen bei Kraftfahrzeugen festgelegt sind. Seit der Emissionsstufe Euro 3 werden der Startvorgang des Motors bei einer Temperatur von -7°C und die Stickoxide bei der Emissionsmessung berücksichtigt. Seit Euro 5 muss bei Dieselmotoren zusätzlich zur Partikelmasse auch die Zahl der pro Kilometer ausgestoßenen Partikel bewertet werden. Neu ist ebenfalls seit Euro 5, dass auch bei Benzinmotoren die Partikelmasse zu messen ist (maximal 0,0045 g/km). Ab Euro 6 muss bei Benzineinspritzern wie bei Dieselmotoren auch die Partikelzahl pro Kilometer ermittelt werden.
Weniger Nox-Emissionen
Die im Herbst 2014 für neue Fahrzeugtypen in Kraft getretene Emissionsstufe Euro 6 wird ab dem 1.9.2015 für alle Neufahrzeuge gelten. Sie bringt vor allem für Dieselfahrzeuge eine drastische Verschärfung bei den NOx-Emissionen. So wurde der Nox-Ausstoß von 0,18 auf 0,08 g/km gesenkt. Bei Benzinern bleibt er auf dem Wert von 0,06 g/km. Die Partikelgrenzwerte sind bei Benzinern und Selbstzündern ab Euro 5 ohnehin gleich. Damit wird der Diesel mit Euro 6 fast so sauber wie ein Benziner.
Technologisch gesehen wird Euro 6 bei Dieselfahrzeugen nicht ohne Folgen bleiben. Allein mit innermotorischen Maßnahmen lassen sich die niedrigen NOx-Grenzwerte nicht mehr einhalten. Die Abgasreinigung wird also noch komplexer. Fachleute aus Zulieferkreisen gehen davon aus, dass bei Fahrzeugen mit einem Gewicht von bis zu etwa 1700 kg ein kostengünstiger NOx-Speicherkatalysator die Anforderungen der Euro 6 erfüllen kann. Bei schwereren Fahrzeugen kommt man an einem SCR-Katalysator nicht vorbei.
Die EU-Abgasnormen regeln zwar die Emissionsgrenzwerte, berücksichtigen aber nicht den Kraftstoffverbrauch. Deshalb will die EU mit den Verordnungen EG 443/2009 und EH 510/2011 die Fahrzeughersteller zum Bau von sparsameren Fahrzeugen verpflichten. So sollen die CO2-Emissionen von neuen Pkw stufenweise bis 2015 auf 120 g/km und ab dem Jahr 2020 auf 95 g/km begrenzt werden.