Newsletter vom 15. Januar 2025
Rasen ohne Zeitgewinn gilt nicht

Die gute Nachricht vorweg: Akuter Durchfall gilt als Notstandsgrund zur Überschreitung einer Geschwindigkeitsbegrenzung. Wussten Sie das? Also ich nicht. Natürlich muss man entsprechende Nachweise erbringen, aber ich war jedenfalls erstmal überrascht. Wie ich auf so ein spezielles Thema komme? Weil eine Palliativschwester in Mitten auf einer eiligen Dienstfahrt geblitzt wurde. Das Bußgeld von 30 Euro muss der Fahrzeughalter offenbar zahlen – aber nicht, weil die Fahrerin zu schnell war. Sondern weil sie nicht schnell genug war. Sie fragen sich zu Recht, wie das alles zusammenhängt. Mein Kollege Gregor Hebermehl klärt Sie auf.

Arzt Matthias Thöns vom Palliativnetz-Witten e.V. mit einem seiner Dienst-Smarts.
Matthias Thöns

Nicht zu rechtfertigen ist dagegen die Raserei eines 20-jährigen Audi-Fahrers auf der Autobahn 66 bei Langenselbold. Am vergangenen Freitag drängelte der S7-Pilot nicht nur andere Verkehrsteilnehmer von der linken Spur, sondern auch eine Zivilstreife. Die Beamten bekamen im Anschluss direkt noch weitere Verkehrsverstöße "vorgeführt" und ermittelten den Fahrer anhand des Kennzeichens wenig später. Den ganzen Vorfall hat Holger Wittich dokumentiert.

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Keine Angst, Sie müssen der Überschrift wegen jetzt keine Tempolimits brechen. Ich will Sie vielmehr daran erinnern, dass Sie heute zum letzten Mal die Chance auf einen Mazda CX-80 oder einen Cupra Terramar haben. Diese beiden schicken Neuwagen verlosen wir nämlich unter allen Teilnehmern unserer großen Leserwahl Best Cars. Teilnahmeschluss ist der 15.01.2025 - also ran an die Tastatur und abstimmen!