Am 17. Mai stimmt der Bundesrat über die neue Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) ab, Ende Mai soll sie in Kraft treten. Das wird auch Zeit, denn bereits jetzt sind viele Hersteller mit derlei E-Scootern auf dem Markt, viele haben schon einen unter den Füßen, sind bislang aber illegal unterwegs, da ohne die geltende Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung auch meist keine ABE erteilt werden kann.
Aber auch wenn die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung dann in Kraft tritt und die E-Tretroller legal rumfahren, ist natürlich nicht alles erlaubt. Deshalb widmet sich der eKFV-Entwurf auch der Aktualisierung des Bußgeldkatalogs. Wie wir es in Deutschland von den meisten Bußgeldern gewohnt sind, fällt auch die Bußgeldverordnung für E-Scooter eher niedrig aus. Wenn in Deutschland beispielsweise mit dem E-Tretroller auf dem Bürgersteig gefahren wird, kann das 15 Euro kosten. In Frankreich ist es derzeit noch erlaubt, den Gehweg zu benutzen, ab September 2019 wird es jedoch verboten sein und 135 Euro Strafe kosten.
Zur Erklärung:
Für die ABE, also die allgemeine Betriebserlaubnis, sorgt in der Regel der Hersteller.
Versicherungsplakette = Versicherungskennzeichen beziehungsweise Versicherungsaufkleber. Orientiert sich an den Regelung für Mofas und Mopeds, das Versicherungsjahr startet also immer im März eines Jahres. Versicherungspflichtig sind sowohl die 12 km/h- als auch die 20-km/h-Scooter. Die Versicherung kann auch von Minderjährigen abgeschlossen werden. Der Versicherungsbetrag soll preislich unter einer Moped-Versicherung liegen, die derzeit ab 37 Euro kostet.
Lichttechnische Einrichtungen: Scheinwerfer, Schlussleuchte, Rückstrahler und Seitenreflektoren analog zur Fahrradausrüstung. Je nach Bauweise können retroreflektierende weiße Streifen an den Reifen oder Felgen die Seitenreflektoren ersetzen.
Schalleinrichtung: Da die E-Scooter fast lautlos unterwegs sind, müssen sie mit mindestens einer „helltönenden Glocke für notwendige Gefahrensignale“ ausgerüstet sein.
Quelle: Referentenentwurf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Entwurf einer Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. Stand: 26.02.2019