Schweiz ändert Verkehrsregeln: Überholer müssen schneller fahren

Schweiz ändert Verkehrsregeln
Überholer müssen schneller fahren

Flagge Schweiz
Foto: Archiv

Die neuen Regeln treten ab dem 1. Januar 2016 in Kraft. Weil gemessen an der zurückgelegten Distanz überdurchschnittlich viele tödliche Verkehrsunfälle durch Rückwärtsfahren verursacht werden, hat der Bundesrat das Rückwärtsfahren auf das Notwendigste beschränkt. Es soll nur noch dann rückwärts gefahren werden dürfen, wenn die Weiterfahrt oder das Wenden nicht möglich ist.

Schweiz verbannt Schleicher von der dritten Spur

Neu ist auch die Regelung für das Mindesttempo auf Autobahnüberholspuren. So sieht die neue Regelung für die Schweiz aus. Auf einer Autobahn mit drei Spuren pro Richtung soll die Spur ganz links künftig nur noch von Fahrzeugen benutzt werden, die bauartbedingt mit mehr als 100 km/h fahren dürfen. Damit werden de facto Lkw und Reisebusse sowie Fahrzeuge mit Anhänger von der dritten Spur verbannt. Bisher galt dafür Mindesttempo (bauartbedingt) über 80 km/h. Diese Bestimmung stammt aus einer Zeit, als auf den Autobahnen ein Mindesttempo von 60 km/h (bauartbedingt) galt. Die Neuregelung bedeutet aber nicht, dass auf der dritten Spur mindestens 100 km/h gefahren werden muss. Ein vorgeschriebenes Mindesttempo ist aufgrund der hohen Verkehrsdichte garnicht möglich.

Diese Neuregelung sorgt auch in Deutschland für neue Diskussionen zum Thema Mindesttempo auf Autobahnen. Bisher gilt ein bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h. Ein Mindesttempo für einzelne Fahrspuren gibt es nur Abschnittsweise auf Autobahnen und wird durch blaue Schilder mit weißer Schrift angezeigt. Ansonsten gilt auf deutschen Autobahnen die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.