Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) gibt laut einem Bericht der Schwäbischen Zeitung seine Pläne auf, auf Autobahnabschnitten eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 120 zu testen. Offenbar gibt es rechtliche Probleme. Wie ein Sprecher des Ministeriums bestätigte, will Hermann nun prüfen, kürzere Abschnitte auf den Autobahnen mit einem Tempolimit zu belegen. Diese müssten dann aber – anders als beim Modellversuch geplant – jeweils mit konkreten Gefährdungen begründet werden.
Mit der Einführung des Tempolimits wollte die Landesregierung herausfinden, ob sich dadurch die Unfallzahlen und der Verkehrslärm senken lassen. Der Modellversuch war zunächst auf vier Jahre angelegt. Ein gleichzeitiges generelles Lkw-Überholverbot auf diesen Strecken war allerdings nicht eingeplant.
Generelles Tempolimit in Sicht
Der Modellversuch hätte als Vorbild für ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen gelten sollen. Man habe bewusst Strecken ausgewählt, „die repräsentativ sind für das überwiegende BAB-Streckennetz“, heißt es in der Beschreibung des Pilotprojekts. Überhöhte oder nicht angepasste Geschwindigkeit sei die Hauptursache für Unfälle auf Autobahnen.
Der gewählte Streckenabschnitt auf der A81, die bislang in weiten Teilen ohne Tempolimit war, ist unter anderem bei Testfahrern der Automobilindustrie beliebt, die dort ihre Erlkönige ausfahren können.
Bundesverkehrsminister gegen Modellversuch
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) war schon bei der Bekanntgabe des Modellversuchs gegen Tempolimits auf zwei baden-württembergischen Autobahnen. Er erteilt den Plänen des Landeskollegen Hermann eine Absage. In einem Schreiben an Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) schrieb Dobrindt, dass ein generelles Tempolimit auf Autobahnen nur der Bundesverkehrsminister mit Zustimmung des Bundesrates erteilen könne. Es gebe keine Rechtsgrundlage für den Modellversuch.