Einmal unachtsam, und schon ist das Malheur passiert: Beim Ausparken wird ein anderes Auto beschädigt. Meist sind die Folgen des Missgeschicks nur ein Bagatellschaden, den die Versicherung schnell aus der Welt schafft, denken viele in diesem Moment.
Nach Unfall wird Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft
Doch Vorsicht: Für den Autofahrer, der den Unfall verursacht hat, kann es ein teures Nachspiel geben. Ganz gleich, welch ein Schaden entstanden ist: Die Versicherung stuft den Kunden nach der Abwicklung in eine schlechtere Versicherungsklasse ein - und die Rückstufung fällt in der Regel nicht klein aus. Wer zum Beispiel auf 16 unfallfreie Jahre in der Haftpflicht zurückblickt, dem rechnen viele Unternehmen schon nach einer leichten Karambolage nur noch den Rabatt für 6 schadenfreie Jahre an. Somit steigt der Versicherungsbeitrag deutlich.
Bei kleinen Schäden lohnt sich die Abwicklung über die Versicherung oft nicht
Je nach Versicherung hat der Kunde dann nicht mehr 35, sondern 55% der Grundprämie zu zahlen. Gerade wenn es um kleine Schäden im Haftpflichtbereich geht, ist die Abwicklung über die Versicherung nicht der beste Weg. Denn es dauert Jahre, bis der Autofahrer wieder zu seiner alten Einstufung zurückgekehrt ist. Unter dem Strich hat er der Gesellschaft dann mehr an Beitrag gezahlt, als der Schaden ursprünglich ausmachte. Hier lohnt es oft, die Reparaturkosten des Gegners aus eigener Tasche zu zahlen.
Unfallschäden unter 1.000 EUR sollte man selbst bezahlen
Ab welchem Betrag sich das Ganze lohnt, wurde von den Marktbeobachtern von Aspect Online anhand verschiedener Autofahrerprofile berechnet. Dabei kam heraus: Im Schnitt sind Schäden unter 1.000 EUR ein klarer Fall für den eigenen Geldbeutel.
Bis zu welcher Grenze es sich genau lohnt, den Schaden der anderen Partei zu übernehmen, vermerken mittlerweile viele Kfz-Versicherer auf der Jahresrechnung. Falls nicht, sollte man den Betrag nach einem Unfall erfragen. Bei kleineren Schäden informieren viele Unternehmen von sich aus ihre Kunden.
Unfälle sollten immer der Versicherung gemeldet werden
Es empfiehlt sich ohnehin, jeden Crash der Kfz-Versicherung zu melden. Das verhindert, dass es später ein böses Erwachen gibt, wenn nach Absprache einer privaten Schadensregulierung die Beschädigung am Auto des Unfallgegners doch größer ausfällt. Die Kfz-Versicherung kann in diesem Fall die Leistungen reduzieren.
Schadensrückzahlung muss sechs Monate nach der Mitteilung erfolgen
Nachdem die Schadenshöhe mitgeteilt wurde, haben Kunden 6 Monate Zeit, den Schaden zurückzukaufen. Die Versicherungseinstufung gilt weiterhin als unangetastet. Inzwischen bieten viele Versicherungen diesen Service sogar in der Vollkasko an. Auch hier zeigen die Berechnungen von Aspect Online, dass Unfälle unter 1.000 EUR häufig besser selbst zu zahlen sind.
Und noch etwas: Wer 25 Jahre unfallfrei ist, erhält bei den Versicherern in der Haftpflicht oft den "Rabattretter". Er verhindert, dass nach einem Crash höhere Beiträge anfallen. Der Schadenrückkauf ist somit nicht wichtig. Allerdings ist dieser Schutz meist auf nur einen Unfall begrenzt.
Rabattschutz ist meist nicht kostenfrei
Seit neuestem wird bei den Assekuranzen die Leistung Rabattschutz immer beliebter, die es in der Haftpflicht und Vollkasko gibt. Hier stufen die Anbieter den Kunden nach einem Unfall nicht automatisch in eine schlechtere Klasse ein. Der Vertrag wird weiterhin als schadenfrei angesehen. Dieser Service ist zwar oft nicht kostenlos, dafür werden den Kunden aber je nach Konzern bis zu drei Unfälle nicht angerechnet. Auch hier muss man sich wenig Gedanken um den Schadenrückkauf machen.