Autoversicherung: Geld sparen durch Schadensrückkauf

Autoversicherung
So sparen Sie Geld durch Schadensrückkauf

Einmal unachtsam, und schon ist das Malheur passiert: Beim Ausparken wird ein anderes Auto beschädigt. Meist sind die Folgen des Missgeschicks nur ein Bagatellschaden, den die Ver­sicherung schnell aus der Welt schafft, denken viele in diesem Moment.

Nach Unfall wird Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft

Doch Vorsicht: Für den Auto­fahrer, der den Unfall verursacht hat, kann es ein teures Nachspiel geben. Ganz gleich, welch ein Schaden entstanden ist: Die Versicherung stuft den Kunden nach der Abwicklung in eine schlechtere Versiche­rungsklasse ein - und die Rückstufung fällt in der Regel nicht klein aus. Wer zum Bei­spiel auf 16 unfallfreie Jahre in der Haftpflicht zurückblickt, dem rechnen viele Unterneh­men schon nach einer leichten Karambolage nur noch den Rabatt für 6 schadenfreie Jahre an. Somit steigt der Ver­sicherungsbeitrag deutlich.

Bei kleinen Schäden lohnt sich die Abwicklung über die Versicherung oft nicht

Je nach Versicherung hat der Kun­de dann nicht mehr 35, son­dern 55% der Grundprä­mie zu zahlen. Gerade wenn es um kleine Schäden im Haftpflichtbereich geht, ist die Abwicklung über die Versicherung nicht der beste Weg. Denn es dauert Jahre, bis der Autofahrer wie­der zu seiner alten Einstufung zurückgekehrt ist. Unter dem Strich hat er der Gesellschaft dann mehr an Beitrag gezahlt, als der Schaden ursprünglich ausmachte. Hier lohnt es oft, die Reparatur­kosten des Gegners aus eige­ner Tasche zu zahlen.

Unfallschäden unter 1.000 EUR sollte man selbst bezahlen

Ab wel­chem Betrag sich das Ganze lohnt, wurde von den Marktbeob­achtern von Aspect Online an­hand verschiedener Autofah­rerprofile berechnet. Dabei kam heraus: Im Schnitt sind Schä­den unter 1.000 EUR ein klarer Fall für den eigenen Geldbeutel.

Bis zu welcher Grenze es sich genau lohnt, den Schaden der anderen Partei zu überneh­men, vermerken mittlerweile viele Kfz-Versicherer auf der Jahresrechnung. Falls nicht, sollte man den Betrag nach einem Unfall erfragen. Bei kleineren Schäden informieren viele Unternehmen von sich aus ihre Kunden.

Unfälle sollten immer der Versicherung gemeldet werden

Es empfiehlt sich ohnehin, je­den Crash der Kfz-Versicherung zu melden. Das verhindert, dass es später ein böses Erwachen gibt, wenn nach Absprache einer privaten Schadensregulie­rung die Beschädigung am Au­to des Unfallgegners doch grö­ßer ausfällt. Die Kfz-Versicherung kann in diesem Fall die Leis­tungen reduzieren.

Schadensrückzahlung muss sechs Monate nach der Mitteilung erfolgen

Nachdem die Schadenshöhe mitgeteilt wurde, haben Kun­den 6 Monate Zeit, den Schaden zurückzukaufen. Die Versicherungseinstufung gilt weiterhin als unangetastet. In­zwischen bieten viele Versicherungen diesen Service sogar in der Vollkasko an. Auch hier zeigen die Berechnungen von Aspect Online, dass Unfälle unter 1.000 EUR häufig besser selbst zu zahlen sind.

Und noch etwas: Wer 25 Jahre unfallfrei ist, erhält bei den Versicherern in der Haftpflicht oft den "Rabattretter". Er verhin­dert, dass nach einem Crash höhere Beiträge anfallen. Der Schadenrückkauf ist somit nicht wichtig. Allerdings ist dieser Schutz meist auf nur einen Unfall begrenzt.

Rabattschutz ist meist nicht kostenfrei

Seit neuestem wird bei den Assekuranzen die Leistung Rabattschutz immer beliebter, die es in der Haftpflicht und Vollkasko gibt. Hier stufen die Anbieter den Kunden nach einem Unfall nicht automa­tisch in eine schlechtere Klas­se ein. Der Vertrag wird wei­terhin als schadenfrei angesehen. Dieser Service ist zwar oft nicht kostenlos, dafür wer­den den Kunden aber je nach Konzern bis zu drei Unfälle nicht angerechnet. Auch hier muss man sich wenig Gedan­ken um den Schadenrückkauf machen.